Aktuelle Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19
Für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung mit weniger als 500 Personen sowie an den Arbeitsplätzen gelten seit dem 01.06.022 KEINE covidbedingten Einschränkungen mehr.
Auch das AMS bzw. das Bundesministerium für Arbeit besteht NICHT MEHR auf einer Maskenpflicht für Kurse und Projekte, die vom AMS beauftragt sind. Gerne können freiwillig Masken getragen werden und auch Schnelltests können weiterhin (solange der Vorrat reicht) in Anspruch genommen werden.
Nicht desto trotz empfehlen wir weiterhin Abstand zu halten und das Händeschütteln auf das geringste, notwendige Ausmaß einzuschränken.